Bundesverfassungsgericht setzt Urteil gegen Klage vorerst aus

Das Bundesverfassungsgericht setzt ein Urteil gegen eine Klage vorerst aus. Online Glücksspiel in Deutschland beschäftigt die hiesigen Gerichte mehr und mehr. Mittlerweile geht’s in den Instanzen hoch bis zum Bundesgerichtshof.

Eigentlich war in Kürze ein richtungsweisendes Urteil unter dem Aktenzeichen I ZR 53/23 erwartet worden.

Der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat nun aber in einer Presseinformation mitgeteilt, dass man die anhängige Revision bis auf Weiteres aussetzt. Wir haben den Sachverhalt und die Gründe zusammengefasst.


Spiele nur in den besten Online Casinos 2024

Klicke auf eines der Bilder un registriere dich bei den besten Online Casinos mit deutscher Lizenz!


Der Hintergrund des Verfahrens

Konkret geht’s um einen Rechtsstreit zwischen einem maltesischen Online Glücksspielanbieter und einem deutschen Spieler. Der User hatte in den Jahren 2018 und 2019 an virtuellen Online-Pokerspielen teilgenommen und dabei Geld verloren.

Der Poker-Kunde fordert vom Anbieter die Rückzahlung der Verluste in Höhe von 132.850,55 € nebst Zinsen.

Grundlage für die Klage seien das Totalverbot des § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag in der am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen und bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung (GlüStV 2012).

Interessant und wesentlich an dieser Stelle ist, dass es sich nicht um eine Poker-Arena gehandelt hat, sondern um ein virtuelles Poker-Angebot (Spiel gegen den Zufallsgenerator) ähnlich wie in den Online Casinos.

Laut Kläger seien diese Spiele hierzulande illegal gewesen. Es sei kein gültigen Glücksspielvertrag zustande gekommen, also muss das verlorene Geld zurückgezahlt werden.

Der bisherige Prozessverlauf

online casino
Online Glücksspiel wächst in Deutschland. Bild: Pixabay.

Der Sachverhalt wurde (aufgrund der hohen Summe) in der ersten Instanz am Landgericht verhandelt. Der Kläger hat dabei in vollem Umfang „sein Recht“ zugesprochen bekommen.

Das anschließende Berufungsverfahren ist erneut zugunsten der Kläger-Seite ausgegangen. Die Richter argumentieren, dass das Veranstalten von öffentlichen Glücksspielen im Internet gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 verboten gewesen sei.

Der Rückforderungsanspruch kann nicht nach § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen werden, da die beklagte Firma die Sperre nicht belegen kann. Wesentlich war in den Urteilen, dass die Nichtigkeit der Glücksspiele als unionrechtskonform angesehen haben.

Gegen den doppelten Richterspruch ist das maltesische Glückspiel-Unternehmen in Revision gegangen. Die Entscheidung muss letztlich der Bundesgericht treffen.

Das Bundesverfassungsgericht hat das URteil jedoch vorerst ausgesetzt.

Bundesgerichtshof will europäische Entscheidung abwarten

Dass der Rechtsstreit noch längst nicht entschieden ist, zeigt die Tatsache, dass der Bundesgerichtshof die Revision zugelassen hat. Bei einer kompletten Chancenlosigkeit des beklagten Unternehmens wäre die Revision direkt ohne Verhandlung verworfen worden. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Die mit dem Fall befassten Richter am Bundesgerichtshof haben sich nun dazu entschieden, das Verfahren vorerst auszusetzen.

Am Gerichtshof der Europäischen Union ist das Verfahren C-440/23 über ein Vorabentscheidungsersuchen des Civil Court Malta vom 11. Juli 2023 anhängig.

Die maltesische Justizbehörde drängt darauf, die eigenen Glücksspielanbieter in Europa vollumfänglich anzuerkennen. Malta bezieht sich dabei auf die bekannte Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union.

Aus Sicht der Malteser ist die deutsche Regel § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 nicht unionrechtskonform. Erst wenn der Europäische Gerichtshof hierzu seine Entscheidung getroffen hat, wird der Bundesgerichtshof sein Urteil im anhängigen Revisionsverfahren treffen.

Forderung in Malta aktuell nicht durchsetzbar

Angenommen der Zivilsenat kommt schlussendlich zur Einschätzung, dass die bisher ergangenen Urteile Bestand haben, dürfte es für den Spieler trotzdem unmöglich sein, seine Forderung in Malta durchzusetzen.

Das maltesische Justiz-Ministerium hat vor nicht allzu langer Zeit eine Vorschrift erlassen, die es verbietet, ausländische Forderungen gegen im Land ansässige Glücksspiel-Unternehmen zu vollstrecken. Auch bezüglich dieser Vorschrift sind beim Europäischen Gerichtshof Verfahren anhängig.

Auch interessant

Kommentare
0 Kommentare