EuGH entscheidet über Mehrwertsteuer auf Glücksspielumsätze

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet in zwei Urteilen vom 12. September 2024 (Rechtssachen C-741/22 und C-73/23) zentrale Fragen zur Mehrwertsteuerbefreiung von Glücksspielumsätzen.

Anlass waren Anfragen belgischer Gerichte, die Zweifel an der Europarechtskonformität der belgischen Steuervorschriften hatten.

Dabei stand insbesondere die unterschiedliche Behandlung von terrestrischen und online angebotenen Glücksspielen im Fokus.

In Belgien sind traditionelle Glücksspiele, wie etwa Automatenspiele in Spielhallen, von der Mehrwertsteuer befreit.


Spiele sicher und mit deutscher Lizenz


Online-Glücksspiele hingegen unterliegen weiterhin der Steuerpflicht. Der EuGH musste daher prüfen, ob diese Ungleichbehandlung im Rahmen der Mehrwertsteuerrichtlinie der Europäischen Union rechtens ist.

Dabei spielte vor allem der steuerliche Neutralitätsgrundsatz eine Rolle.

Generalanwältin Kokott sorgte für Kontroversen

Generalanwältin Juliane Kokott
Generalanwältin Juliane Kokott.

Die deutsche Generalanwältin Juliane Kokott hatte in ihren Schlussanträgen im April 2024 eine von der bisherigen EuGH-Rechtsprechung abweichende Position vertreten.

Ihrer Auffassung nach könnten sich Glücksspielanbieter nicht unmittelbar auf die Steuerbefreiungsvorschrift des Art. 135 Abs. 1 Buchstabe i der Mehrwertsteuerrichtlinie berufen.

Dies hatte in Fachkreisen für erheblichen Widerspruch gesorgt, da Kokott damit auch ihre eigene frühere Position infrage stellte.

Kokott argumentierte, dass die Mitgliedstaaten einen weiten Spielraum bei der steuerlichen Behandlung verschiedener Glücksspielkategorien haben sollten, da die Mehrwertsteuerrichtlinie nur die Befreiung „bestimmter“ Glücksspiele vorschreibe.

Zudem vertrat sie die Ansicht, dass es zulässig sei, Online- und Offline-Glücksspiele steuerlich unterschiedlich zu behandeln, solange beide Kategorien für den Verbraucher nicht offensichtlich austauschbar seien.

EuGH entscheidet über Mehrwertsteuer

Der EuGH folgte jedoch nicht der Argumentation der Generalanwältin. In den beiden Urteilen stellte das Gericht klar, dass sich Glücksspielanbieter weiterhin unmittelbar auf die Steuerbefreiungsvorschriften berufen können.

Zudem betonte der EuGH, dass der steuerliche Neutralitätsgrundsatz auch bei der Besteuerung von Glücksspielen zu beachten sei.

Im Fall C-73/23 entschied der EuGH, dass eine unterschiedliche steuerliche Behandlung von Online- und Offline-Glücksspielen nur dann zulässig ist, wenn objektive Unterschiede vorliegen, die das Wahlverhalten der Durchschnittsverbraucher signifikant beeinflussen.

Diese Entscheidung könnte Auswirkungen auf die deutsche Rechtslage haben. Seit dem 1. Juli 2021 unterliegen Online-Automatenspiele in Deutschland einer Mehrwertsteuerbefreiung, während terrestrische Automatenspiele weiterhin besteuert werden. Kritiker argumentieren, dass diese Regelung gegen den Neutralitätsgrundsatz verstoße.

Deutsche Finanzgerichte müssen nun prüfen, ob die Unterschiede zwischen den beiden Glücksspielkategorien ausreichen, um diese Ungleichbehandlung zu rechtfertigen.

Erste Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der deutschen Regelung sind durch das Urteil des EuGHs entstanden. Betreiber terrestrischer Automatenspiele könnten aufgrund dieser neuen Rechtslage die Aussetzung der Umsatzsteuerfestsetzung beantragen.

Schadensersatz wegen unzulässiger Beihilfen

Ein weiteres brisantes Thema behandelte der EuGH im Fall C-741/22, bei dem es um staatliche Beihilfen ging.

Der Gerichtshof entschied, dass nationale Gerichte unter Umständen verpflichtet sind, Schadensersatzklagen von Unternehmen zuzulassen, die durch rechtswidrige staatliche Beihilfen benachteiligt wurden.

Dies betrifft besonders den deutschen Glücksspielmarkt, da die Europäische Kommission im Juni 2024 festgestellt hatte, dass öffentlichen Spielbanken in Deutschland über Jahre hinweg unzulässige Steuervergünstigungen gewährt wurden.

Betreiber gewerblicher Geldspielautomaten könnten nun auf Grundlage des EuGH-Urteils Schadensersatzklagen gegen den Staat einreichen, um die durch die Wettbewerbsverzerrungen entstandenen finanziellen Einbußen auszugleichen.

Diese Entwicklung könnte weitreichende Folgen für die Glücksspielbranche in Deutschland haben.

Weitere News für dich ausgewählt

Kommentare
1 Kommentare

Frank
Antworten
03.10.2024

Einheitliche Besteuerung für Online und Offline Casinos wäre das beste. Das für Spieler mit Abstand schlechteste Besteuerungsmodell ist im deutschen Online Casino! Wie kann man auf die Idee kommen auf Umsätze 5,3% Steuern zu nehmen bei einem Produkt, dass ausschließlich bei hohem Umsatz Freude bereitet. Alle Spieler die nun legal online casino spielen wollen müssen auf niedrigen Auszahlungsquoten eklige 5 Sekunden Spins spielen. Da ist der Weg in den Schwarzmarkt nur einen Klick entfernt. Und der deutsche Staat sieht keinen Cent. Hoffentlich bringt mal jemand diesen Missstand vor Gericht und beendet diese Katastrophale Besteuerung. Eine Glücksspielsteuer von sogar 20-30% auf Echtgeld Einsätze-Gewinne würde erlauben, dass Online Slots in Deutschland endlich auf sogar 98% RTP legal laufen könnten und keiner mehr abgezockt werden würde!

Bei einer RTP von teilweise 80%, kostet mich eine Spielrunde auf 1€ als Spieler 20Cent!!! Das ist ein total krankes System.