Mit der Bill Nr. 55 hat der Kleinstaat Malta ein ungewöhnliches Gesetz vorgelegt. Malta schützt Online Casinos gegen Klagen aus dem Ausland – auch aus Deutschland. Die GGL sieht bisher keinen Grund zum Handeln.
In Malta ist vor wenigen Wochen ein Gesetz in Kraft getreten, das auch in der deutschen Glücksspielszene für reichlich Diskussion und Kontroverse sorgt. Die Rede ist vom Bill No. 55 Act des maltesischen Justizministeriums.
Mit der neuen Verordnung werden alle maltesischen Online Casinos gegen zivilrechtliche Klagen aus dem Ausland geschützt.
Die Behörden im Land wurden von der Regierung angewiesen, keine Vollstreckungsmaßnahmen mehr gegen die Casino-Unternehmen durchzuführen, sofern die Forderungen auf einem Gerichtsurteil eines anderen Staats beruhen.
Der Grund für das Eingreifen des maltesischen Justizministeriums ist in Deutschland zu finden. Hierzulande haben in den zurückliegenden Monaten mehrere ehemalige Spieler gegen internationale Online Casinos auf die Rückforderung der Verluste geklagt, da die Anbieter ihre Spielofferten in der Vergangenheit hierzulande „angeblich“ illegal angeboten haben.
Mehrere dieser Klage wurde von den deutschen Gerichten bestätigt, so dass die ehemalige Spieler Anspruch auf Rückzahlung haben und die Betreibung der Gelder in Malta veranlassen können. Genau damit ist nun aber Schluss, dank vom Bill No. 55.
Der gesamte rechtliche Aspekt der Verlustrückforderungen an Online Casinos ist umstritten. Zum Zeitpunkt der Verluste war in Deutschland kein Glücksspielgesetz für die Online Anbieter in Kraft. Laut EU-Richtlinien können zudem alle Unternehmen innerhalb der Europäischen Union ihre Dienstleistungen uneingeschränkt in anderen Ländern anbieten. Genau auf diese EU-Dienstleistungsfreiheit beruft sich der maltesische Gesetzgeber.
In Deutschland sehen die Gerichte den Sachverhalt unterschiedlich. Wie beschrieben waren einige Klagen von Spielern erfolgreich, während andere Richter die Forderungen abgelehnt haben.
Zur Bill No. 55 Verordnung hat es in den zurückliegenden Wochen zahlreiche Anfragen an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle gegeben. Wirkt sich das neue maltesische Recht in irgendeiner Form auf das hiesige Glücksspiel aus?
Die GGL sah sich nun veranlasst auf die Anfragen in einer öffentlichen Stellung zu reagieren.
Wir haben uns die Mitteilung durchgelesen und müssen feststellen, dass die GGL sich hinter allgemeinen Floskel versteckt.
Die deutsche Aufsichtsbehörde betont, dass man die Entwicklung rund um den Bill No. 55 im Blick habe und die Auffassung vertritt, dass die Verordnung mit den europäischen Vorgaben zur Anerkennung von Entscheidungen (Verordnung (EU) 1215/2012) nicht vereinbar ist.
Eine abschließende Beurteilung wolle man aber nicht vornehmen, da man dafür nicht zuständig sei. Man habe alle Bundesländer lediglich informiert und befinde sich mit den Landesjustizministerien und den anderen entsprechenden Stellen im Austausch.
Des Weiteren wird betont, dass sich das Bundesjustizministerium bereits an die Europäische Kommission gewandt hat und man davon ausgehe, dass dort ein Verfahren eingeleitet wird.
Da der Bill No. 55 ausschließlich zivilrechtliche Forderungen umgefasst, sei die GGL für die Durchsetzung ohnehin nicht zuständig.
Man behalte sich aber offen im Einzelfall Glücksspielanbieter (mit deutscher und maltesischer Lizenz) nochmals zu prüfen, die Zahlungen an Spieler aufgrund des maltesischen Gesetzes verweigern.
In der Beurteilung kann abschließend gesagt werden, dass die Regierung in Malta erstrangig den hiesigen Rechtsanwälten einen Riegel vorschiebt, die die Geldrückforderungen für sich als Geschäftsmodell entdeckt haben.
Aktive, faire Spieler selbst wären vermutlich nie auf die Idee gekommen, ihre Verluste gerichtlich einzufordern. Online-Spiel ist und bleibt nun einmal eine Glückssache.
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