Mord: Spielsüchtige Frau wird zu lebenslanger Haft verurteilt

Spielsucht kann tödlich sein. Es gibt nicht wenige Spieler, die im wahrsten Sinne des Wortes ihr Leben ruiniert haben. Ein besonders krasses Beispiel ist vor wenigen Tagen vor dem Landgericht in Duisburg gelandet.

Eine 46-jährige spielsüchtige Frau hat dort ihre 84-jährige Nachbarin umgebracht. Wir haben die Informationen zu dem ungewöhnlichen Fall.

Gute Nachbarschaftsbeziehung bringt Geld für Glücksspiel

Die 46-jährige Verurteilte hat in der Nachbarschaft mit zwei Rentnerinnen gelebt, einer 84-jährigen und einer 89-jährigen. Da die beiden älteren Damen nicht mehr allzu gut per Fuß waren, hat die Verbrecherin über viele, viele Monate hinweg eine Freundschaft Nachbarinnen aufgebaut.

Sie erledigte Einkäufe, half beim Reinigen der Wohnung und übernahm auch kleine Pflegedienstleistungen. Es entwickelte sich ein Vertrauensverhältnis zwischen den drei Frauen.

Die 46-jährige hat von beiden Nachbarinnen die Bankkarten erhalten, um die Einkäufe bezahlen zu können. Dabei ist es aber nicht geblieben. Die 46-jährige hat den Kontozugang schamlos ausgenutzt und die beiden Rentnerinnen um gut 30.000 Euro erleichtert.

Also nun die 84-jährige einen Banktermin vereinbart hat, bei dem das verschwundene Geld aufgefallen wäre, schmiedete die Verbrecherin ihren perfiden Plan. Die Rentnerin musste verschwinden und die 89-jährige am besten gleich mit.

Der Notruf bei der Polizei

Am 23. August 2022 rief die 46-jährige dann die Polizei. Sie habe einen Streit aus der Wohnung der Seniorinnen gehört. Als sie zum Nachsehen in die Wohnung gegangen sei, habe sie 84-jährige tot auf dem Bett gesehen.

Die 89-jährige stand angeblich mit einem Messer gebeugt über ihr. Die Obduktion hat damals ergeben, dass die Rentnerin mit 29 Messerstichen getötet wurde, nach dem ein Erwürgen zuvor gescheitert war. Die 89-jährige wurde verhaftet und in geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen.

Untersuchungen der Seniorin bringen die Wende

In der Psychiatrie wurde die Rentnerin ausführlich begutachtet. Es wurde festgestellt, dass die Demenzkranke weder physisch noch geistig in der Lage gewesen wäre, ihre Mitbewohnerin zu töten.

Die Polizei nahm die Ermittlungen neu auf, wobei sich die Verurteilte in Widersprüche verstrickte. Aufgefallen sei dann auch, dass die 46-jährige hohe Geldbeträge veruntreut hat und diese für ihre Spielleidenschaft genutzt nutzt hat.

Die Ermittlungsbehörden sahen es als erwiesen an, dass sie den Mord begangen hat.

Landgericht folgt der Staatsanwaltschaft

Die Richter am Landgericht Duisburg sind der Anklage in allen Punkten vollumfänglich gefolgt. Sie haben die 46jährige zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt.

Die Tatmerkmale Heimtücke und Habgier wurden als gegeben angesehen. Für besonders perfide haben es die Richter gehalten, dass die Verurteilte ihre Tat noch der demenzkranken Mitbewohnerin in die Schuhe schieben wollte. Genau aus diesem Grund konnte es für das Gericht nur die Höchststrafe gegeben.

In der Verhandlung wurde die Spielsucht natürlich thematisiert. Eine verminderte Schuldfähigkeit konnte daraus aber nicht abgelesen oder angenommen werden. Als Beispiel führten die Richter einen Fall aus dem Jahr 2016 an.

Damals wurde in einem anderen Verfahren festgestellt, dass spielsüchtige Menschen trotz hoher Schulden als voll schuldfähig einzustufen sind. Ein wenig gilt hierbei die Redensart – Jeder ist seines Glückes Schmied.

Das aus einer Glücksspielsucht schlussendlich ein Mord wird, ist natürlich ein krasses Beispiel, welches nicht wirklich häufig vorkommt. Es zeigt trotzdem, dass die Spielsucht nicht zu unterschätzen ist. Betroffene Personen können in einen Abwärtsstrudel im Leben geraten, der sich nicht mehr aufhalten lässt.

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