Heute haben wir eine Geschichte in den News, die letztlich doch ein wenig Schmunzeln lässt.
Spielotheken in Deutschland werden generell streng kontrolliert, damit es potenziell schwarze Schafe möglichst schwer haben. Und unter diesen ist das häufigste Delikt die Steuerhinterziehung.
Obwohl Slotmaschinen technisch recht sicher sind, finden einige windige Geschäftsleute immer wieder eine Möglichkeit, den Fiskus zu überlisten. Die Folge sind Razzien und Beschlagnahmungen.
Ein derartiger Fall ist vor wenigen Tagen vor Gericht gelandet, jedoch aus einem ganz anderen Grund. In der kuriosen Geschichte wird einem Spielotheken-Techniker Diebstahl von 40.000 Euro vorgeworfen.
Wir haben die gesamte Geschichte in den News, die letztlich doch ein wenig zum Schmunzeln veranlasst.
Welche Summe in den Spielotheken umgesetzt werden, zeigt der Tatvorwurf gegen Sami S. Der Geschäftsmann besaß in Nordrhein-Westfalen eine Spielhallen-Kette. Angeblich hat Sami S. Steuern in Höhe von satten 48,6 Millionen Euro hinterzogen.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, die Polizei und die Steuerfahndung veranlassten daraufhin im Jahre 2018 eine Durchsuchung der Spielotheken. In einer Spielhalle war der Automaten-Techniker Ibrahim D. anwesend, der nur vor Gericht gelandet ist.
Pflichtbewusst händigte der Techniker alle Schlüssel für 36 Spielautomaten und den Geldwechsel-Maschinen an die Beamten aus. Die Einsatzkräfte der Polizei stellten sich aber nicht wirklich professionell an. Da sich ein Tresor des Geldwechslers nicht öffnen ließ, wurde sogar der Schlüsseldienst angefordert. Schlussendlich sind die Behördenmitarbeiter aber doch an das Geld gekommen, dachten sie zumindest.
Als die Fahnder und Ermittler nach der spektakulären Razzia wieder abgezogen waren, öffnete Ibrahim D. den Geldwechsler nochmals. Und siehe da, die Polizei hatte 40.000 Euro im Trichter des Gerätes übersehen, in 2 Euro Stücken.
Der Automatentechniker entleerte den Geldwechsler und übergab 20.000 Euro in drei Eimern auf einem Parkplatz einem Familienmitglied von Chef Sami S. Die restliche Summe behielt er, beging dabei jedoch einen „dummer Fehler“.
Ibrahim D. zahlte 20.000 Euro in der ungewöhnlichen 2 Euro Stücklung auf sein eigenes Konto ein. Genau durch diesen Vorgang ist die Staatsanwaltschaft dem Techniker auf die Spur bekommen – Vorwurf Diebstahl.
Die Verhandlung vor dem Amtsgericht in Haagen hat vor wenigen Tagen nun aber einen Verlauf genommen, den sich die Staatsanwälte so sicherlich nicht vorgestellt haben. Die durchsuchenden Beamten haben nicht nur das Geld übersehen, sie haben am Tag der Razzia einen weiteren, wesentlichen Fehler gemacht.
Der Richter hat in der mündlichen Verhandlung mehrere Polizei-Ermittler und Steuerfahnder als Zeugen geladen. Keiner der Aussagenden konnte sich dabei an ein wesentliches Detail erinnern. Wurde dem Automaten-Techniker ein Beschluss zum Vermögensarrest (Geldeinzug) übergeben? Genau auf dieser Frage hatten die Anwälte von Ibrahim D. die Verteidigung aufgebaut.
Ein Diebstahl – so die Verteidiger – sei nur dann gegeben, wenn Ibrahim D. darüber informiert worden sei, dass das Geld dem „Staat gehört“ und er nicht frei über diese Summe verfügen kann.
Da sich nun aber kein Beamter an die Beschlussübergabe erinnern konnte, mussten die Richter davon ausgehen, dass Ibrahim D. das entscheidende Papier nicht erhalten hat. Die Folge ist, dass der Diebstahl vom Tisch ist. Das Verfahren wurde gegen eine Zahlung von 1.200 Euro eingestellt.
Dass Ibrahim D. nicht rechtmäßig gehandelt hat, war im Gerichtsaal Jedermann klar. Eine strafbare Handlung kann jedoch nur abgeleitet werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
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