Der Hype um digitales Glücksspiel ist größer als je zuvor. Erst Ende 2023 wurden die neuen Lizenzen für terrestrische schweizer Spielbanken samt Erweiterungen vergeben. Erstmals werden ab 2025 ganze 12 Online Casinos an den Start gehen. Die rechtlichen Vorgaben sind im Schweizer Geldspielgesetz geregelt.
Um ein Online Casino legal zu betreiben, müssen terrestrische Aktivitäten in der Schweiz vorliegen. Zulässig sind somit nur Angebote, die von einer anerkannten Schweizer Spielbank mit A- oder B-Konzession bereitgestellt werden. Sämtliche Anbieter aus der EU sind in der Schweiz nicht legal und dürfen nicht genutzt werden!
Im Jahr 2018 beriet und verabschiedete man das neue schweizer Geldspielgesetz, am 1. Januar 2019 trat es dann in Kraft. Seither werden Online- und Offline-Glücksspiel auf Basis dieser Gesetzgebung durchgeführt. Der Fokus liegt dabei auf der Suchtprävention, denn die Schweizer möchten die Gefahren einer Spielsucht deutlich reduzieren. Dabei wird auf folgende Ansätze gesetzt.
Die Umsetzung ist für alle schweizer Spielbanken mit und ohne Online-Angebot verpflichtend. Grundlage für ein legales Glücksspielangebot ist außerdem die vorliegende Lizenz.
Die ESBK vergibt auf Antrag Lizenzen für den Betrieb von Spielbanken und Online-Spielotheken. Grundsätzlich wird zwischen A- und B-Konzessionen unterschieden. Die wertvollste Lizenz ist die A-Lizenz, da es sich dann um ein „Grand Casino“ handelt und diese Bezeichnung offiziell geführt werden darf. Kleinere Spielbanken oder auch Kursäle erhalten die B-Lizenz und müssen eine Einsatzbegrenzung auf maximal 25 CHF durchsetzen. Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale betreffen doch nicht die Art des Spielangebots, sondern die Abgabenverpflichtungen. Hier einige wichtige Fakten zu den beiden Konzessionen:
Um zusätzlich zum Offline-Glücksspiel eine digitale Spielbank zu eröffnen, benötigt der Anbieter eine Konzessionserweiterung. Ein Antrag bei der ESBK ist nötig, außerdem müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Damit decken sich die Voraussetzungen mit den generellen Bestimmungen, die für den Erhalt von einer schweizer Glücksspiellizenz erforderlich sind. Erfüllt ein Betreiber die Bedingungen nicht mehr, kann ihm die Lizenz auch vor Ablauf der Laufzeit entzogen werden.
Spielerschutz ist ein wichtiges Thema, das auf verschiedenen Ebenen funktioniert. Verantwortlich für die Umsetzung der im Geldspielgesetz festgelegten Maßnahmen sind die Casinobetreiber selbst. Die ESBK überprüft die Einhaltung der Gesetze und handelt, sofern sich ein Casino nicht an die Vorgaben hält. Dabei gibt es verschiedene Ansätze, wie sicheres, faires und transparentes Glücksspiel gewährleistet wird.
Alle angebotenen Spiele müssen Kriterien der Fairness und Transparenz erfüllen. Betreiber von Online-Casinos müssen nachweisen, dass der Zufallsgenerator ordnungsgemäß funktioniert und nicht manipuliert wurde. Darüber hinaus müssen elektronische Geldspielgeräte vor der Zulassung durch eine akkreditierte Prüfstelle kontrolliert werden. Entsprechen die Spiele nicht den Vorgaben des Geldspielgesetzes, dürfen sie nicht angeboten werden.
Das nachfolgende Video erklärt, wie ein sogenannter RNG (Random-Number-Generator) funktioniert. Er ist die Basis für ehrliches und faires Glücksspiel, bei dem Fortuna über den Ausgang entscheidet:
Gut zu wissen: Nachdem ein Online-Casino zugelassen wurde, führen die Regulierungsbehörden regelmäßige Audits durch. So wird sichergestellt, dass die Betriebsstandards nicht nur einmal bei der Lizenzbeantragung, sondern dauerhaft eingehalten werden.
Die Schweiz geht äußerst streng gegen illegales Glücksspiel vor und warnt die Bevölkerung regelmäßig vor den Gefahren. Zwar ist die Teilnahme an nicht lizenzierten Angeboten nicht strafbar, die Gefahren für den Bürger sind aber nicht zu unterschätzen.
Bei ausländischen Anbietern greift die Steuerfreiheit nicht, darüber hinaus gibt es keine rechtliche Handhabe, im Falle eines Geldverlusts. Um illegales Geldspiel von Anfang an zu unterbinden, setzt die Schweiz auf Netzsperren. Die ESBK hält auf ihrer Website eine Liste bereit, die alle unerlaubten Spielbanken-Angebote auflistet. Sie wird ständig erweitert.
Durch die ESBK wurden die Netzanbieter in der Schweiz dazu verpflichtet, den Zugang zu solchen Angeboten mit einer Netzsperre zu verhindern. Der Spieler kann somit nicht mehr zugreifen und sich anmelden oder einloggen.
Die Vergabe von Konzessionen für terrestrisches und digitales Glücksspiel erfolgt in der Schweiz regelmäßig mit befristeter Dauer. Ende 2023 wurden die Neuvergaben ab dem 1. Januar 2025 bekanntgegeben. Die insgesamt 10 A- und 12 B-Lizenzierungen sind bis 2044 gültig.
Im Jahr 2028 erwartet die ESBK einen umfassenden Bericht durch die Spielbankenbetreiber. Viele Änderungen gab es bei der Neuvergabe nicht, primär wurden die Lizenzen bereits etablierter Standorte verlängert.
Zwei Ausnahmen gibt es im terrestrischen Angebot aber doch, in Winterthur und Lausanne werden neue Standorte eröffnet. Im Gegenzug fällt die Spielbank in Schaffhausen der Schließung zum Opfer. Sie wird nicht weiter betrieben, die Bestandsmitarbeiter werden aber nach Winterthur wechseln.
Eine erfreuliche Neuerung gab es für Online-Glücksspieler, denn mit 12 erweiterten Lizenzen wurden so viele neue Konzessionen wie nie zuvor vergeben. Damit wurde den gestellten Anträgen stattgegeben und das Schweizer Glücksspielwesen verlagert sich mehr ins Internet.
Im Hinblick auf die Bekämpfung des illegalen Marktes war das ein wertvoller Schritt für Land. Nur durch ein umfassendes und allabdeckendes Angebot ist es möglich, das Interesse der Spieler an ausländischen Angeboten zu reduzieren.
Die meisten Online-Angebote bestehen bereits seit 2021, zwei neue Anbieter werden hinzukommen. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen somit folgende Spielbanken auch den Onlinemarkt erobern:
Grundsätzlich zahlen Spieler für die erzielten Gewinne in den Schweizer Spielbanken keine Steuern, da die Anbieter selbst bereits hohe Abgaben zahlen. Eine Ausnahme gilt für die digitale Teilnahme im Online-Casino. Sobald der Gewinn pro Jahr bei mehr als 1.038.300 CHF liegt, werden Verrechnungssteuern fällig. Diese Steuer beträgt pauschal 35 %.
Wichtig zu wissen: Gewinne, die in anderen Ländern erzielt werden (z.B. bei Auslandsreisen, aber auch bei nicht legalen Auslandsanbietern) müssen voll besteuert werden.
Es gilt kein Freibetrag bis zu einer Million CHF, bei Nichtangabe in der Steuererklärung macht sich der Spieler strafbar!
In der DACH-Region existieren ausschließlich regulierte Glücksspielmärkte. Die Vorgaben in der Schweiz, in Österreich und in Deutschland weichen teils erheblich voneinander ab.
Während die Regelungen bei niedergelassenen Spielotheken und Spielbanken noch sehr ähnlich sind, variiert vor allem der Online-Sektor.
In Deutschland beispielsweise greift der Glücksspielstaatsvertrag, mit ähnlich strengen Vorschriften wie in der Schweiz. Der wichtigste Unterschied dabei ist, dass Online-Anbieter nicht in Deutschland ansässig sind, sondern Lizenzen unabhängig des physischen Standorts beantragen dürfen. Anders als in der Schweiz bieten die terrestrischen Spielbanken in Deutschland primär kein Online-Angebot an.
In Österreich hat die Casinos Austria AG eine Monopolstellung inne. Auch hier sind externe Anbieter nicht zulässig, das Problem mit illegalem Glücksspiel ist jedoch stark verbreitet. Das Angebot der Casinos Austria ist bei Weitem nicht so umfangreich wie das in der Schweiz, was die Spieler dazu bewegt, sich anderweitig zu orientieren.
Bis in die 1990er-Jahre war Glücksspiel in der Schweiz weitgehend verboten. Lange Zeit herrschten schließlich kantonale Besonderheiten vor, eine klare Struktur gab es kaum. Mit dem Geldspielgesetz von 2019 wurden die Märkte vollständig und klar erkenntlich geregelt.
Im Zeitalter des virtuellen Glücksspiels ein richtiger und wichtiger Schritt, denn die Bedürfnisse der Kundschaft haben sich geändert. Ohne ein faires, transparentes und umfangreiches Online-Angebot lässt sich die Nachfrage heute nicht mehr bedienen.
Bei der Bekanntgabe der neuen Lizenzen ab 1. Januar 2025 wurde allerdings bereits angekündigt, dass für den digitalen Markt ein Limit erreicht sei.
Ob das so ist und wie weit sich der Sektor künftig ausbauen wird, zeigt sich vermutlich erst 2028, wenn der erste zusammenfassende Bericht von der ESBK erwartet wird.
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